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Archiv

LEADER Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald aktiv e.V.

Allgemein

Das sind die Regionalbudget-Projekte 2021 - Teil 2

Am 25. März dieses Jahres wurden die zur Verfügung stehenden 200.000 Euro des Regionalbudgets vergeben. Der Auswahlausschuss wählte 19 Projekte in die…

Weitere Regionalbudget-Projekte wurden erfolgreich umgesetzt. #

Darunter das Besinnungsfeld mit Flurkapelle an der Straße zwischen Epfenbach und Helmstadt. Hier sorgte eine Privatperson für einen herrlichen Platz zur Besinnung, zum Runterkommen, zum Naturgenießen und für gemeinsame Gebete.

Jean-Marie's Artisan Naturbäckerei in Reichenbuch wird um eine Chocolaterie erweitert. Das Equipment wurde nun vom Regionalbudget gefördert. Ebenso ein Kombigerät für die vielen leckeren natürlichen Backwaren.

Das KulturLabor in Eberbach erhielt eine neue Ton- und Lichtanlage. Nun können die vielen kulturellen Veranstaltungen noch professioneller durchgeführt werden - mit passenden Lichteffekten und dem perfekten Sound.

Unter dem Motto "Gemeinschaft (ver-)pflegen – Einer für Alle(s)" gibt es nun einen Kombidämpfer, der von allen Vereinen des Orts für ihre Festlichkeiten und Aktivitäten genutzt werden kann. Zu finden bei der Freiwilligen Feuerwehr.

"AliSa - Kraichgau erleben" heißt es bei den jungen Leuten der gleichnamigen Plattform. Tipps, Leckereien und Aktivitäten werden angeboten. Mit dem Regionalbudget wurden zwei interaktive Wanderwege umgesetzt: Die "Ode an Neidenstein" und die "Wolfslochrunde mit AliSa".

Wir wünschen den Antragstellern viel Erfolg und viel Freude!


Allgemein

Letzter großer LEADER-Projektaufruf

Es ist der letzte große Projektaufruf in der Region Neckartal-Odenwald. 367.500 Euro EU-Gelder stehen für umsetzungsreife Projekte in zur Verfügung.…

Im LEADER-Programm der Region Neckartal-Odenwald aktiv stehen 367.500 Euro EU-Gelder plus zusätzliche Gelder des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60%. Gefördert werden können Existenzgründungen, Spiel-, Sport- und Begegnungsstätten, touristische Investitionen, Angebote der Grundversorgung und manch andere Idee. Die Projekte sollen die Lebensqualität erhöhen, ein attraktives Angebot für Einheimische und Gäste schaffen oder das Ehrenamt stärken. Eine Voraussetzung ist, dass die Projekte bereits umsetzungsreif, also durchgeplant und gut vorbereitet, sind. Anhand von festgelegten Bewertungskriterien wird der LEADER-Auswahlausschuss am 16. November über die eingereichten Projektanträge beraten und entscheiden. Falls im Jahr 2022 auf Landesebene Gelder übrig sind, werden weitere Projektaufrufe folgen. Diese werden dann jedoch finanziell deutlich kleiner ausfallen. Wer jetzt zugreifen möchte, meldet sich bei Martin Säurle und Sabine Keller in der Geschäftsstelle.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.