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LEADER Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald aktiv e.V.
220.000 Euro für LEADER und Regionalbudget-Projekte
Bei den LEADER-Projekten handelt es sich um kulturelle Maßnahmen. In Neckarbischofsheim sollen unterschiedliche Workshops, welche über Graffiti, Malerei, Photographie und Medienkunst von Künstlern gehalten werden. Die dort ausgewählten Ideen werden dann umgesetzt. Im zweiten Projekt werden Graffiti-Profis ihre Kunst an großflächigen Wänden erlebbar machen. Frei nach dem Motto „Neckarbischofsheim wird bunter“.
Beim Regionalbudget schafften es 19 Projekte in die Förderung. Darunter befinden sich sieben Projekte, die den Tourismus stärken sollen. In einem Kooperationsprojekt möchte der Heimat- und Verkehrsverein Mudau einen Mundartweg anlegen. Er führt durch die verschiedenen Dialekte von Hardheim über Amorbach bis nach Mosbach. In Neckarbischofsheim darf man bald in Campingfässern auf dem Nonies Hof übernachten. Waldbrunn wird sieben Reparatur- und E-Bike-Ladestationen in verschiedenen Gasthäusern sowie bei der Tourist-Info für Radfahrer zur Verfügung stellen. Auch neun Vereine dürfen sich über eine Förderung freuen. Auf der Burg Hornberg wird der NABU Biodiversitätsinseln anlegen. So bekommen Eidechsen und Co ein schönes Zuhause. Die NaturFreunde vom Zwingenberger Hof werden ein Backhaus errichten. Hier sollen Familien und Schulklassen lernen, wie das Korn ins Brot kommt. Erneut wurden einige Verkaufsautomaten zur Förderung ausgewählt, die von Rad-Reparatursets bis hin zu Nudeln und Fleisch alles anbieten.
Eine kurze Übersicht der geförderten Projekte finden Sie hier auf der Website unter dem Reiter Regionalbudget.
300.000 Euro EU-Gelder im LEADER-Fördertopf
Gefördert werden Projekte von Vereinen, Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Projekte, die dem Erhalt unserer Kulturlandschaft dienen oder den ländlichen Tourismus unterstützen. Auch haben Projekte für den Erhalt unserer Dörfer und Gemeinden sowie das bürgerschaftliche Engagement großen Stellenwert. Alles, was unsere Region Neckartal-Odenwald weiterbringt und stärkt. Interessiert? Projekte, die schon gefördert wurden, können auf der LEADER-Homepage abgerufen werden. Das vereinseigene Entscheidungsgremium „Auswahlausschuss“ ist mit regionalen Akteuren aus allen Bereichen besetzt und freut sich auf viele gute Bewerbungen. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der offiziellen Mittelfreigabe aus Stuttgart.
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist eine hinreichende Projektreife. Die Vorhaben müssen ab August umgesetzt werden können. Spätestens dann müssen sämtliche Genehmigungen und vergleichbare Angebote vorliegen.
Wichtige Hinweise des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.
Fördermöglichkeit des MWK für Kunst- und Kultureinrichtungen
Gefördert werden insbesondere Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die auf Open Air-Veranstaltungen, alternative Formate oder größere Räumlichkeiten ausweichen oder Kosten für Hygienemaßnahmen oder das Testen der Mitwirkenden und des Publikums tragen müssen.
Für die Darstellenden Künste (Kommunal- und Landestheater, Privattheater, Kinder- und Jugendtheater, Figurentheater, Mitglieder des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende sowie Theater- und Opernfestivals) stehen bis zu 2 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 1,5 Mio. Euro sind für die weiteren Sparten wie Musik, Literatur, Bildende Kunst und Soziokultur sowie die Vereine der Breitenkultur reserviert. Eine Antragstellung ist bis zum 18. April 2021 möglich.