Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Meldung

LEADER Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald aktiv e.V.

Dritter Projektaufruf gestartet!

LEADER-Aktionsgruppe Neckartal-Odenwald aktiv

 

Anträge können ab sofort von allen Interessierten gestellt werden. Die Projektideen müssen sich in den Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) wiederfinden:

1. Erhalt der Kulturlandschaft

2. Neue Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze im Tourismus

3. Erhalt attraktiver, zukunftsfähiger Dörfer

4. Mitwirkungskultur und bürgerschaftliches Engagement

Über die gesamte Förderperiode bis 2020 sind jedes Jahr ca. 2 Projektaufrufe vorgesehen. Projektideen und Projektanträge können jederzeit eingebracht werden.

Informationen über die Projektauswahlkriterien sowie die geltende Fördersatztabelle finden Sie im Regionalen Entwicklungskonzept (S. 55-57 bzw. S. 83-87).

 

Datum des Projektaufrufs:                                              

Montag, 10. Oktober 2016

 

Stichtag für die Einreichung der Anträge:        

Montag, 5. Dezember 2016

 

Voraussichtlicher Auswahltermin:                    

Mittwoch, 8. Februar 2017

 

Themenbereiche: alle Handlungsfelder des REK Neckartal-Odenwald aktiv

 

Höhe des EU-Budgets für diesen Aufruf: 400.000 €

 

Mindestfördersumme je Projektantrag: 5.000 €

 

Kostenobergrenze für die zuwendungsfähigen Gesamtkosten je Projektantrag: 600.000 €

 

„Der (Einjahres-)Haushalt 2017 des Landes wird voraussichtlich erst im Februar 2017 vom Landtag in 3. Lesung beschlossen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die im Projektaufruf genannten bzw. zur Inanspruchnahme der genannten EU-Mittel erforderlichen korrespondierenden Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob diese Fördermittel tatsächlich bereitgestellt werden können.“