
Förderung
LEADER Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald aktiv e.V.
Von der Projektidee zur Umsetzung
Sie haben eine tolle Projektidee, die zu den Entwicklungszielen der Region Neckartal-Odenwald passt? Die LEADER-Geschäftsstelle freut sich über Ihre Anfrage und Ihr Projekt! Ein Antrag zur Projektförderung über LEADER kann von Privatpersonen, Vereinen und Verbänden, Unternehmen sowie Kommunen bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es wird dringend empfohlen, Ihren Projektantrag frühzeitig mit der Geschäftsstelle abzustimmen.
Im Informationsblatt für Antragsteller finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer geplanten Projektbewerbung kurz zusammengefasst.
Vorbereitungen
Von der Geschäftsstelle erhalten Sie einen Projektbeschreibungsbogen, den Sie bitte ausfüllen. Diese Projektbeschreibung verstehen wir als Entwurf, auf dessen Basis wir gerne prüfen, ob Ihre Projektidee die formalen Kriterien für eine Förderung aus dem LEADER-Programm erfüllt und inwieweit sie den Projektbewertungskriterien des LEADER-Auswahlausschusses Neckartal-Odenwald Rechnung trägt. Achten Sie darauf, Ihr Projekt so gut wie möglich zu planen, zu beschreiben und mit Zahlen zu hinterlegen. Definieren Sie für Ihr Projekt möglichst SMARTe Ziele. Gemeinsam mit der Geschäftsstelle wird im Anschluss ein Projektdatenblatt erstellt. Dieses ist rechtzeitig zu den in Projektaufrufen festgelegten Bewerbungsfristen unterschrieben vorzulegen.
Wichtig: UD-Nummer
Jeder Antragsteller in LEADER benötigt eine UD-Nummer (landwirtschaftliche Unternehmensdateinummer)!
Diese muss, falls noch nicht vorhanden, bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis oder Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) beantragt werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass - bei neuen und bei bereits bestehenden UD-Nummern - der Haken "LEADER Antragsteller" gesetzt ist.
Entscheidung im Auswahlausschuss
Das Projektdatenblatt wird dem Auswahlausschuss als Grundlage für die Bewertung und die Auswahl vorgelegt. Der Auswahlausschuss bewertet alle eingegangenen Projekte anhand von 24 einheitlichen und transparenten Auswahlkriterien. Die Projekte stehen somit im Wettbewerb um die begrenzten LEADER-Fördermittel. Anhand der Projektauswahlkriterien werden die besten Projekte ausgewählt; es können i.d.R. nicht alle Projekte gefördert werden. Im Auswahlausschuss sitzen 28 gewählte Vertreter aus Gesellschaft, Wirtschaft und Kommunen.
Bewilligung durch Bewilligungsstelle
Nur mit einem positiven Beschluss des Auswahlausschusses können Sie Ihren Förderantrag mit allen relevanten Unterlagen in zweifacher Anfertigung bei der Bewilligungsstelle (Regierungspräsidium Karlsruhe bzw. L-Bank) einreichen. Eine Kopie senden Sie bitte an die LEADER-Geschäftsstelle.
Erst nach erfolgter schriftlicher Bewilligung des Förderantrags darf mit der Maßnahme begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Verlust des Zuschusses.
Für Projekte, die bereits bewilligt sind, gibt es eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen in unserem Informationsblatt für Zuwendungsempfänger. Beachten Sie unbedingt die Informationen und Hinweise, die Ihnen im Zuwendungsbescheid zugehen.
Förderung
Die Projekte werden in Form von Zuschüssen gefördert. Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit der Einreichung eines Zahlungsantrags. Auskünfte zu den Fördersätzen finden Sie in der Fördersatztabelle. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Bitte beachten
Das Projekt muss in der LEADER-Region Neckartal-Odenwald umgesetzt werden.
Die Mindestfördersumme je Projektantrag beträgt 5.000 Euro.
Die Kostenobergrenze für die zuwendungsfähigen Gesamtkosten je Projektantrag beträgt 600.000 Euro.
Eine Doppelförderung ist i.d.R. ausgeschlossen.
Mehrwertsteuer, Skonto, Sofortrabatte, Eigenleistungen und Ersatzbeschaffungen sind nicht förderfähig.
Projekte werden vom Auswahlausschuss bewertet und ausgewählt sowie von Landesbehörden bewilligt.
Der Projektträger ist für die Einhaltung sämtlicher Vergabevorschriften verantwortlich. Private Antragsteller sollten i.d.R. drei Vergleichsangebote pro Kostenpunkt vorlegen.
Mit der Umsetzung der LEADER-geförderten Maßnahme darf erst mit Vorliegen des schriftlichen Zuwendungsbescheids begonnen werden. Vorzeitiger Investitions- oder Maßnahmenbeginn führt zum Verlust des Zuschusses.
- Projektbewerbungen für die Module Landschaftspflegerichtlinie, Innovative Maßnahmen für Frauen sowie Kunst und Kultur können i.d.R. nur zum jeweils zweiten Projektaufruf eines Jahres (Herbst/Winter) eingereicht werden.
- Beachten Sie weitere Verpflichtungen, die Ihnen im Laufe Ihres Projektantrags und der Umsetzung übermittelt werden.
Wegweiser für weitere Förderprogramme
An die LEADER-Geschäftsstelle werden unterschiedliche Förderanfragen gestellt, für die es teilweise Fachförderprogramme bzw. andere Fördermöglichkeiten gibt. Folgende Übersicht von Förderwegweisern zeigt einige Möglichkeiten auf, die neben der LEADER-Förderung relevant sein könnten.